Kosten

Die Tätigkeiten in unserer Kanzlei werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

Unter Berücksichtigung des jeweils individuellen Falles können auch andere Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, z.B. die Festsetzung eines Stundenhonorars oder die Orientierung am Gegenstandswert.

Sprechen Sie uns einfach an – im persönlichen Gespräch finden wir eine passende Lösung für Sie!

 

 

Anwaltliche Tätigkeiten

Für die anwaltlichen Tätigkeiten berechnen wir unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer zwischen unseren Mandanten und uns individuell getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert (§ 49 b Abs. 5 BRAO).

Eine Vergütungsvereinbarung bieten wir unter Berücksichtigung des jeweils individuellen Falles auf der Grundlage eines Stundenhonorars oder nach einem angemessenen Gegenstandswert an.

Einzelheiten erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Erstberatung

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 200,00 EUR bis 250,00 EUR, abhängig vom Gegenstandswert sowie vom Umfang der Beratung.

Mediation

Für das Mediationsverfahren wird gemäß § 34 RVG ein Zeithonorar mit einem Stundensatz von in der Regel 180,00 Euro bis 320,00 Euro vereinbart.

Auf Wunsch erstellen wir Protokolle der Mediationssitzungen, die ebenfalls nach dem damit verbundenen Zeitaufwand vergütet werden.

Für den Fall, dass wir beauftragt werden, die abschließende Mediationsvereinbarung notariell zu beurkunden, ist dafür eine gesonderte Vergütung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu zahlen.

Notariat

Die Tätigkeiten im Notariat werden nach dem Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG) vergütet.