Erbmediation
Bei der Erbmediation geht es neben den materiellen und juristischen Fragen auch um die Beziehung der Miterben zueinander.
Das Konfliktpotenzial eines Erbfalls entfaltet vielfach besondere Dynamiken. Ungeklärte oder verdeckte Beziehungsverflechtungen treten plötzlich wieder zu Tage und blockieren häufig die notwendige Klärung zwischen den Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern. Daneben spielen rechtliche Fragestellungen eine wesentliche Rolle: Erbquoten, Erbverträge und Testamente bestimmen den rechtlichen Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Erbmediation bietet sich an sowohl nach dem Erbfall mit dem Ziel der Erbauseinandersetzung als auch vor einem Erbfall zur gemeinsamen Erarbeitung eines Plans zur Nachlassregelung. Kenntnisse der Psychodynamik, die sowohl universell als auch einzigartig für die jeweilige Familie sind, spielen dabei eine große Rolle. Daneben sind juristische Fragestellungen bedeutsam, die in unserer Kanzlei mit ihrer jahrzehntelangen notariellen Expertise ihren Platz finden. Wir unterstützen Sie dabei, nicht nur die materiellen, sondern auch auf Wunsch die emotionalen Aspekte zu beleuchten und das Finden einer möglichst für alle Beteiligten zufriedenstellenden oder gar befriedenden Lösung zu unterstützen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Klärung Ihrer Fragestellungen zur Verfügung. Bei Bedarf bieten wir eine Co-Mediation mit einem Kollegen bzw. einer Kollegin aus dem psychosozialen Bereich an.
Außerdem arbeiten wir mit erfahrenen Erb-Mediatoren außerhalb unserer Kanzlei zusammen.