Bundesverdienstkreuz für Christoph C. Paul

Justizsenatorin Gisela von der Aue hat heute im Namen des Bundespräsidenten dem Rechtsanwalt und Notar Christoph Paul das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht.
Christoph Paul ist seit 1978 als Rechtsanwalt und Notar in Berlin tätig. Seit Mitte der 90er Jahre ist er Mediator und entwickelt seit 2002 im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit das Projekt “Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten”. Bei Trennung oder Scheidung binationaler Paare leiden insbesondere die gemeinsamen Kinder unter den dadurch auftretenden Konflikten. Oftmals hilft hier nur noch die Beiziehung von Mediatoren, die sich den Bedürfnissen, Interessen, Ängsten und Hoffnungen der Eltern zuwenden und sie dabei unterstützen, den Konflikt gemeinsam zu lösen. Rechtsanwalt Paul hat in einer Vielzahl von Entführungsfällen sowie von hoch brisanten Sorge- und Umgangsstreitigkeiten die Eltern im Rahmen einer Mediation unterstützt und dies oft über mehrere Tage und mit nachhaltigen Erfolgen.

Rechtsanwalt Paul ist auch anderweitig als Mediator tätig, so z.B. als Sprecher der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation, als Mitglied im Beirat für gerichtliche Mediation bei den Berliner Gerichten und im Expertengremium beim Bundesministerium der Justiz bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Mediation in ein nationales Mediationsgesetz.

Justizsenatorin Gisela von der Aue: „ Es ist für mich eine große Freude, Herrn Rechtsanwalt Paul, das Bundesverdienstkreuz zu überreichen. Es ist eine angemessene Ehrung für seine vielfältige Tätigkeit rund um die Mediation. Seine Arbeit in diesem Bereich leistet er ausschließlich ehrenamtlich und mit hohem persönlichen Einsatz.“

Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung der Mediatoren und Mediatorinnen ihren Konflikt selbständig lösen. Die Mediatoren und Mediatorinnen vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.